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   LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1991 - L 16 KR 129/89   

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https://dejure.org/1991,12980
LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1991 - L 16 KR 129/89 (https://dejure.org/1991,12980)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.11.1991 - L 16 KR 129/89 (https://dejure.org/1991,12980)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. November 1991 - L 16 KR 129/89 (https://dejure.org/1991,12980)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Handwerk; Handwerksrolle; Eintragung; Nebenbetrieb; Innungskrankenkasse; Unselbständig; Großtankstelle

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  • BSG, 06.11.1985 - 8 RK 42/84

    Eintragung in die Handwerksrolle - Mitgliedschaft bei der Trägerinnung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1991 - L 16 KR 129/89
    Die Tatbestandswirkung der Eintragung in die Handwerksrolle erstreckt sich nicht darauf, ob ein als Nebenbetrieb eingetragenes handwerkliches Gewerbe einen selbständigen Betrieb oder einen unselbständigen Teil einer größeren Einheit - eines Gesamtbetriebes - darstellt (Fortführung von BSG vom 23.2.1973 - 3 RK 21/71 = SozR Nr. 12 zu § 250 RVO und BSG vom 22.2.1974 - 3 RK 88/72 , vom 6.11.1985 - 8 RK 42/84 und vom 22.4.1986 - 8 RK 4/85 = SozR 2200 § 250 Nrn 1, 11, 12).
  • BSG, 22.04.1986 - 8 RK 4/85

    Aufnahme in eine Trägerinnung - Innungskrankenkasse - Handwerkliche Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1991 - L 16 KR 129/89
    Die Tatbestandswirkung der Eintragung in die Handwerksrolle erstreckt sich nicht darauf, ob ein als Nebenbetrieb eingetragenes handwerkliches Gewerbe einen selbständigen Betrieb oder einen unselbständigen Teil einer größeren Einheit - eines Gesamtbetriebes - darstellt (Fortführung von BSG vom 23.2.1973 - 3 RK 21/71 = SozR Nr. 12 zu § 250 RVO und BSG vom 22.2.1974 - 3 RK 88/72 , vom 6.11.1985 - 8 RK 42/84 und vom 22.4.1986 - 8 RK 4/85 = SozR 2200 § 250 Nrn 1, 11, 12).
  • BSG, 22.02.1974 - 3 RK 88/72

    Vorliegen eines selbstständigen Betriebes oder nur eines unselbstständigen Teils

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1991 - L 16 KR 129/89
    Die Tatbestandswirkung der Eintragung in die Handwerksrolle erstreckt sich nicht darauf, ob ein als Nebenbetrieb eingetragenes handwerkliches Gewerbe einen selbständigen Betrieb oder einen unselbständigen Teil einer größeren Einheit - eines Gesamtbetriebes - darstellt (Fortführung von BSG vom 23.2.1973 - 3 RK 21/71 = SozR Nr. 12 zu § 250 RVO und BSG vom 22.2.1974 - 3 RK 88/72 , vom 6.11.1985 - 8 RK 42/84 und vom 22.4.1986 - 8 RK 4/85 = SozR 2200 § 250 Nrn 1, 11, 12).
  • BSG, 23.02.1973 - 3 RK 21/71

    IKK - Mitglieder - Innung mit Betrieb

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.1991 - L 16 KR 129/89
    Die Tatbestandswirkung der Eintragung in die Handwerksrolle erstreckt sich nicht darauf, ob ein als Nebenbetrieb eingetragenes handwerkliches Gewerbe einen selbständigen Betrieb oder einen unselbständigen Teil einer größeren Einheit - eines Gesamtbetriebes - darstellt (Fortführung von BSG vom 23.2.1973 - 3 RK 21/71 = SozR Nr. 12 zu § 250 RVO und BSG vom 22.2.1974 - 3 RK 88/72 , vom 6.11.1985 - 8 RK 42/84 und vom 22.4.1986 - 8 RK 4/85 = SozR 2200 § 250 Nrn 1, 11, 12).
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